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Allgemeine Nutzungsbedingungen der GÜDÜK-CASHCARD

1. Allgemeine Information

1.1. Anbieter des Angebots „Güdük-Cashcard“ und des damit verbundenen Service ist die Großhandel Güdük Gmbh & Co.KG, Handelsstraße 2, 18069 Rostock (nachfolgend „Güdük-Markt“).

1.2. Mittels der „Güdük-Cashcard“ erhält ein Privatkunde, der im Besitz der Rabattkarte ist, gemäß vorliegender Nutzungsbedingungen Rabatte auf die jeweilige Rechnung verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung der Rabatte.
1.3 Die Beantragung und Nutzung der Cashcard ist nur Privatkunden vorbehalten. Großhandels- und zu beliefertende Kunden außerhalb des Privatbereiches sind dazu nicht berechtigt.

2. Beantragung und Ausstellung der Güdük-Cashcard

2.1. Der Service Güdük-Cashcard richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen, die auf www.gdk-rostock.de oder direkt im Güdük-Markt eine Güdük-Cashcard beantragen können.

2.2. Karteninhaber dürfen jeweils nur eine Güdük-Cashcard auf ihren Namen beantragen. Mehrfache Beantragungen derselben natürlichen oder juristischen Person sind unzulässig.

2.3. Bei der Beantragung haben Antragsteller wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen der Angaben, zu ändern bzw. mitzuteilen.

2.4. Ein Anspruch auf die Güdük-Cashcard besteht nicht.

2.5. Die Güdük-Cashcard ist Eigentum des Güdük-Markt und gilt nur in Verbindung mit der Unterschrift des Karteninhabers.

2.6. Im Verlustfall, durch Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen, kann sich der Karteninhaber eine Ersatzkarte ausstellen lassen.

2.7. Die Güdük-Cashcard nicht übertragbar.

3. Funktion und Nutzung

3.1. Unter Vorlage der Güdük-Cashcard erhält der Karteninhaber einen vom Güdük-Markt vorgegebenen Rabatt auf seine Gesamtrechnung. Dieser wird sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen. Ein nachträgliches Verrechnen (z.B. durch das Vergessen der Karte durch den Inhaber) ist nicht möglich und ausgeschlossen. Es gelten keine Mindesteinkaufsbeträge und es besteht keine Bindung an bestimmte Waren.

3.2. Unter Vorlage der Güdük-Cashcard ist der Karteninhaber berechtigt an zusätzlich Sonderaktionen teilzunehmen, die nur Karteninhabern vorbehalten sind.

4. Newsletter

4.1 Mit Beantragung der Cashcard erklärt der Antragsteller sich einverstanden, in regelmäßigen Abständen Informationen über aktuelle Angebote im Güdük-Markt zu erhalten. Diesen Service kann der Karteninhaber mit Abgabe seiner Güdük-Cashcard jederzeit einstellen lassen.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1. Die Nutzung der Güdük-Cashcard ist zeitlich unbegrenzt. Eine Kündigung der Vereinbarung durch den Karteninhaber erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg. Mit Beendigung der Nutzung der Güdük-Cashcard entfallen alle Ansprüche, die aus der Güdük-Cashcard resultieren.

5.2. Der Güdük-Markt hat das Recht, jederzeit die Rabattierung und andere Vorteile in Verbindung zur Güdük-Cashcard zu ändern oder ohne Ankündigung ganz einzustellen. 

6. Datenschutz

6.1. Die Daten der Karteninhaber werden zum Zwecke der Bearbeitung und Kundenbetreuung gespeichert. Es besteht jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung oder Sperrung dieser Daten durch den Karteninhaber. Weitere Informationen zum Datenschutz unter:  www.gdk-rostock.de/pages/datenschutzerklaerung.php

7. Verbraucher­streit­beilegung / Universal­schlichtungs­stelle

Der Güdük-Markt ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.